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Der Pflegepaß garantiert die vollständige und korrekte Erfassung von Leistungen wie es nach § 105 SGB XI vorgeschrieben ist. Mit dem Pflegepaß ist es möglich zu beweisen, dass die angegebenen Zeiten korrekt sind. Der Mitarbeiter hat das Gerät bei sich wenn er mit der Visite beginnt und wenn er sie beendet. Die Zeiten werden dabei zusammen mit der digitalen Verschlüsselung automatisch eingeholt und aufgezeichnet.
Zusätzlich bieten Pflegedienstleister unserer Erfahrung nach vermehrt ergänzenden Service an. Z.B vertreiben viele Einrichtungen Produkte, die der Gesundheit ihrer Patienten zuträglich sind. Daher ist es von Nutzen wenn der Patient leicht Kontakt mit der betreuenden Einrichtung aufnehmen kann. So werden die Telefonnummer und die Webseite des Pflegedienstleisters auf den Pflegepaß gedruckt, der somit, da er immer am Wohnort des Patienten bleibt, auch als PR Instrument fungiert. Ferner ist der Pflegepaß auch ein Gütesiegel, das für die hohe Qualität der
Pflegedienstleistungen steht. (Letztendlich werden diese Pflegedienstleistungen von ihnen erbracht).
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